Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Lars Werner

Jährliche Unterweisung
für Kranführer

Arbeitssicherheit- und Ausbildung Magdeburg Lars Werner- Ausbildung und Unterweisung für Kranführer
Arbeitssicherheit- und Ausbildung Magdeburg Lars Werner- Ausbildung und Unterweisung für Kranführer
Jährliche Unterweisung

für Kranführer

Die jährliche Unterweisung von Kranführern stellt sicher, dass Kranführer ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren und effizienten Umgang mit Krananlagen regelmäßig auffrischen.
Diese wiederkehrende Unterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, Unfälle und Schäden bei der Kranbedienung zu vermeiden. Sie dient der Festigung sicherheitsrelevanter Inhalte aus der Erstausbildung und stellt die Handlungssicherheit der Kranführer im Arbeitsalltag sicher.

Gesetzliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • unter Bezug auf DGUV 309-003 (fachliche  Grundlage für die Unterweisung ist die der Erstausbildung)

Zielgruppe

  • Personen, die als Kranführer tätig sind
  • Mitarbeiter mit Vorkenntnissen sowie erfahrene
    Bediener, die eine Auffrischung oder Vertiefung ihrer
    Kenntnisse benötigen.
  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach gesetzlichen
    Vorgaben schulen lassen wollen.

Gültigkeit

  • Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Schulungsort

  • Der Lehrgang kann in unserem Schulungszentrum
    oder direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden
Arbeitssicherheit- und Ausbildung Magdeburg Lars Werner- Ausbildung und Unterweisung für Kranführer

Rechtliche / normative Grundlagen

Inhalte

Jedes Jahr wird unsere Unterweisung an die gesetzlichen Vorschriften angepasst. Nur so können wir garantieren, dass die Themen brandneu, interessant und zeitgemäß sind. Dabei lassen wir unsere Erfahrung aus der Praxis mit einfließen um die Unterweisung nicht nur theoretisch darzustellen.

Gültigkeit

Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Fazit

Die jährliche Unterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und dient der Auffrischung und Vertiefung sicherheitsrelevanter Inhalte aus der Erstausbildung.

Unter fachlicher Bezugnahme auf den DGUV Grundsatz 309-003 wird sichergestellt, dass Kranführer dauerhaft befähigt sind, Krananlagen sicher, verantwortungsvoll und effizient zu bedienen.

Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und Schäden bei.

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Inhouse

Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.