Die jährliche Unterweisung von Kranführern stellt sicher, dass Kranführer ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren und effizienten Umgang mit Krananlagen regelmäßig auffrischen.
Diese wiederkehrende Unterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, Unfälle und Schäden bei der Kranbedienung zu vermeiden. Sie dient der Festigung sicherheitsrelevanter Inhalte aus der Erstausbildung und stellt die Handlungssicherheit der Kranführer im Arbeitsalltag sicher.
Jedes Jahr wird unsere Unterweisung an die gesetzlichen Vorschriften angepasst. Nur so können wir garantieren, dass die Themen brandneu, interessant und zeitgemäß sind. Dabei lassen wir unsere Erfahrung aus der Praxis mit einfließen um die Unterweisung nicht nur theoretisch darzustellen.
Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Die jährliche Unterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und dient der Auffrischung und Vertiefung sicherheitsrelevanter Inhalte aus der Erstausbildung.
Unter fachlicher Bezugnahme auf den DGUV Grundsatz 309-003 wird sichergestellt, dass Kranführer dauerhaft befähigt sind, Krananlagen sicher, verantwortungsvoll und effizient zu bedienen.
Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und Schäden bei.
Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.