Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Lars Werner

Brandschutzbeauftragter

Branschutzhelfer Notausgangszeichen Feuer

Externer Brandschutz­beauftragter

DGUV Information 205 – 003

Die Gliederung des Brandschutzes richtet sich nach der Art der getroffenen Maßnahmen:

Der bauliche Brandschutz beinhaltet bautechnische Maßnahmen zum Schutz vor Bränden und deren Auswirkungen bzw. zur Rettung im Brandfall, wie z. B. Brandwände, Brandschutztüren, Rauchabzüge und Fluchtwege.

Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet technische Maßnahmen zur Brandvermeidung, -erkennung oder -bekämpfung, wie z. B. Absaugeinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und -geräte.

Der organisatorische Brandschutz beinhaltet alle administrativen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Brandbekämpfung und Rettung im Brandfall, wie z. B. Notfallpläne, Ausbildung der Mitarbeiter, Ablauf- und Verantwortungsstrukturen.

Branschutzhelfer Feuerlöscher vor Flammen

Gefährdungsbeurteilung

Für den Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation müssen zunächst in einer Gefährdungsbeurteilung die branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet werden.

Bei erhöhter Gefährdung hat der Unternehmer die Verpflichtung eine Brandschutzorganisation im Unternehmen einzuführen. Zur Beratung, des Aufbaues und die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollte der Unternehmer einen Brandschutzbeauftragten bestellen. (DGUV 205-003)

Der Brandschutzbeauftrage wird im Unternehmen als Stabsstelle eingerichtet. Er hat nur beratende Funktion.

Für Unternehmen ist es nicht immer möglich einen Mitarbeiter mit dieser Stelle zu beauftragen. Wir unterstützen Sie gern.

Bestellen Sie einen unserer qualifizierten Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.

Schriftliche Bestellung Brandschutz­beauftragter

Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten umfasst auch die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten.

Zu den Rahmenbedingungen gehören z. B. Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen sowie Zutritt zu allen betreffenden Liegenschaften und Räumen

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