Egal ob Arztpraxis, Handwerksbetrieb, Büro, Kindergarten oder Bäcker – jeder Betrieb benötigt mindestens einen Brandschutzhelfer.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Gemäß der DGUV Information 205-023 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern bereitzustellen, um im Brandfall schnell und effektiv reagieren zu können. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Ausbildung, deren Inhalte, Voraussetzungen und warum sie für jedes Unternehmen unverzichtbar ist.
Spricht man Verantwortliche auf das Thema Brandschutzunterweisungen an, wird meist mit Desinteresse geantwortet:
Bei uns hat es noch nie gebrannt!
Es ist doch auch äußerst unwahrscheinlich, dass es gerade bei uns brennt…
Insgesamt ist die Unterweisung ein entscheidender Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Eine effektive Brandschutzausbildung kann dazu beitragen, Leben zu retten und Sachschäden zu minimieren.
Arbeitgeber haben die Verantwortung, Ihre Mitarbeiter vor Brandgefahren zu schützen. Effektive Brandschutzunterweisungen sind dabei ein wichtiger Schritt.
Ein Brand stellt eine erhebliche Gefahr für Mensch und Betrieb dar. Mit speziell ausgebildeten Brandschutzhelfern kann:
Voraussetzungen:
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert in der Regel einen halben Tag. (ca. 4-6 Stunden)
Voraussetzungen:
Aufgaben
Praktische Übung am Feuerlöscher
Gemäß DGUV sollte mindestens 5-10% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr kann diese Zahl höher ausfallen.
Die Auffrischung der Ausbildung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen oder wenn neue Gefahrenquellen auftreten
Nur qualifizierte Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis.
Nein!
Beides wird in der DGUV 205-023 geregelt und umfasst Schulungen im Bereich Brandschutz. Man kann umgangssprachlich die beiden Begriffe „Brandschutztraining“ verwenden um dasselbe Thema zu beschreiben.
Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.2 Abs. 7.3 ( 2 )
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Alle 3-5 Jahre sollte man die Brandschutzschulung auffrischen – laut DGUV.
Sie werden in theoretischen und praktischen Unterichtsteilen unterwiesen. Nach 2 Stunden Theorie und 1-2 Stunden Praxistraining ist der Lehrgang absolviert.
Spezielle Anforderungen gibt es nicht. Es kann jede Person (m/w/d) ab 18 Jahren teilnehmen. Für den Brandschutzhelfer Kurs werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt. Sie werden sicher und anschaulich unterrichtet.
Ja!
Wir kommen auch zu ihnen in die Firma.
Die DGUV schreibt im Brandschutzhelferkurs keine Lernzielkontrolle vor.
Es genügt die reine Kursteilnahme.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV 205-023 ist eine essenzielle Maßnahme, um den Brandschutz im Unternehmen zu gewährleisten. Sie ist schnell durchführbar, praxisnah und bietet sowohl den Mitarbeitern als auch dem Unternehmen ein höheres Maß an Sicherheit.
Investieren Sie in die Sicherheit Ihres Betriebs – fördern Sie eine starke und kompetente Brandschutzkultur.
Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.