
Auf Baustellen greifen Planung, Bauablauf, verschiedene Gewerke und wechselnde Arbeitsbereiche ineinander. Genau an diesen Schnittstellen entstehen zusätzliche Gefährdungen. Eine wirksame Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination setzt deshalb nicht erst bei der Baustellenbegehung an, sondern bereits in der Planung.
Die gesetzliche Vorgabe ist klar: Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, hat der nach der Baustellenverordnung Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Koordination hängt damit nicht erst von einer bestimmten Baustellengröße ab.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Schwellenwerte der Baustellenverordnung betreffen insbesondere die Vorankündigung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Sie entscheiden nicht darüber, ob bei mehreren Arbeitgebern grundsätzlich ein Koordinator erforderlich ist.
Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist bei Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zu erstellen, wenn eine Vorankündigung erforderlich ist oder wenn besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des Anhangs II der Baustellenverordnung ausgeführt werden.
Guter Arbeitsschutz beginnt vor dem ersten Bautag. In der Planungsphase werden die gewerkeübergreifenden Gefährdungen betrachtet und Schutzmaßnahmen so abgestimmt, dass sie in Bauablauf, Terminplanung und Baustelleneinrichtung berücksichtigt werden können.
• Koordination der für das Bauvorhaben relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen,
• Abstimmung gemeinsamer Schutzmaßnahmen und sicherer Arbeitsabläufe,
• Erstellung oder Veranlassung des SiGe-Plans,
• Zusammenstellung der Unterlage für vorhersehbare spätere Arbeiten an der baulichen Anlage,
• Berücksichtigung sicherer Verkehrs-, Zugangs- und Arbeitsbereiche bereits in der Planung.
Während der Ausführung koordiniert der SiGeKo die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen in den gemeinsamen Arbeitsschutzthemen. Er achtet auf die Umsetzung der nach der Baustellenverordnung relevanten Pflichten, koordiniert die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes und passt den SiGe-Plan bei koordinationsrelevanten Änderungen an oder lässt ihn anpassen.
Baustellenbegehungen, nachvollziehbare Feststellungen und die Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen sind wichtige praktische Instrumente. Ziel ist nicht, die Unternehmer zu ersetzen, sondern Schnittstellen, gegenseitige Gefährdungen und Änderungen im Bauablauf rechtzeitig zu erkennen und zu koordinieren.
Die Bestellung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn beziehungsweise den nach der Baustellenverordnung Verantwortlichen nicht von seiner Verantwortung. Ebenso bleibt jeder Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich. Der SiGeKo übernimmt eine koordinierende Funktion – keine allgemeine Unternehmer- oder Bauleiterverantwortung.
Das Arbeitsschutz- und Ausbildungszentrum Magdeburg unterstützt Bauherren und Projektverantwortliche bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungs- und Ausführungsphase. Der Schwerpunkt liegt auf einer praxisnahen, nachvollziehbaren und projektbezogenen Koordination – von der Abstimmung der Gewerke über den SiGe-Plan bis zur Baustellenbegehung und Dokumentation.
Sie planen ein Bauvorhaben mit mehreren beteiligten Unternehmen? Dann sollte die Koordination frühzeitig geklärt werden – idealerweise bereits in der Planungsphase.