
Eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum ist mehr als eine Reihe von Verkehrszeichen und Absperrschranken. Fehler bei Planung, Einrichtung oder Kontrolle können Beschäftigte, Fußgänger, Radfahrer und den Fahrzeugverkehr unmittelbar gefährden. Deshalb müssen verkehrsrechtliche Vorgaben, fachgerechte Sicherung und betriebliche Abläufe zusammenpassen.
Wer Arbeiten ausführt, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss vor Beginn der Arbeiten die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde einholen. Bei Bauarbeiten ist hierfür grundsätzlich ein Verkehrszeichenplan vorzulegen. Die Behörde legt fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und ob beziehungsweise wie der Verkehr beschränkt, geleitet oder geregelt werden muss.
Die konkrete behördliche Anordnung ist verbindlich. Eine Schulung, ein Regelplan oder ein Nachweis der Fachkenntnisse ersetzt diese Anordnung nicht.
Die RSA 21 – Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – bildet die zentrale fachliche Grundlage für die Sicherung von Arbeitsstellen. Sie behandelt unter anderem die Auswahl und Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die Verkehrsführung sowie typische Sicherungssituationen innerorts, außerorts und auf Autobahnen.
Für die Praxis bedeutet das: Regelpläne dürfen nicht schematisch übernommen werden. Die tatsächliche Situation vor Ort, die verkehrsrechtliche Anordnung, Sichtbeziehungen, Verkehrsarten, Arbeitsabläufe und besondere örtliche Gefährdungen müssen zusammen betrachtet werden.
Das MVAS 99 beschreibt Rahmenbedingungen für die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen. In Ausschreibungen, Verträgen und in der behördlichen Praxis wird für benannte verantwortliche Personen regelmäßig ein Nachweis entsprechender Fachkenntnisse verlangt. Welche Qualifikation im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach Tätigkeit, Arbeitsstelle, Straßenart sowie den Vorgaben des Auftraggebers und der zuständigen Behörde.
Die RSA 21 betrachtet die verkehrsrechtliche Sicherung. Für den Schutz der Beschäftigten im Arbeitsbereich müssen zusätzlich die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Bei Straßenbaustellen ist insbesondere die ASR A5.2 relevant. Sie konkretisiert Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr.
Professionelle Planung berücksichtigt deshalb nicht nur, wie der Verkehr an der Arbeitsstelle vorbeigeführt wird, sondern auch, ob für die Beschäftigten ausreichend sichere Arbeits- und Bewegungsräume vorhanden sind.
Praxisorientierte Schulungen sind insbesondere für Mitarbeitende und Führungskräfte sinnvoll, die Arbeitsstellen planen, beantragen, einrichten, kontrollieren oder als verantwortliche Person benannt werden. Dazu gehören beispielsweise Bau- und Tiefbauunternehmen, Straßen- und Landschaftsbaubetriebe, Bauhöfe, Kommunen, Verkehrssicherungsunternehmen und technische Dienstleister.
Das Arbeitsschutz- und Ausbildungszentrum Magdeburg vermittelt die Anforderungen nicht nur anhand von Regelwerken, sondern mit Blick auf die tatsächliche Umsetzung im Arbeitsalltag. Eigene Baustellensituationen, Verkehrszeichenpläne, Absperrtechnik und typische Fehlerquellen können in die Schulung einbezogen werden.
Ziel ist, dass verantwortliche Personen nicht nur wissen, welche Regel gilt, sondern erkennen, wie eine Arbeitsstelle fachgerecht vorbereitet, eingerichtet, kontrolliert und bei Veränderungen angepasst wird.